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Zertifizierung

Die Osteopathie darf in Deutschland heilkundlich nur von Ärzten oder Heilpraktikern eigenständig praktiziert werden.

 

Wer nicht Arzt oder Heilpraktiker ist, darf nur auf deren Anordnung und „in den Grenzen des Grundberufes“ osteopathisch arbeiten.

 

Zur Qualitätssicherung fordern die Krankenversicherer von allen nichtärztlichen Osteopathen den Nachweis einer geregelten Ausbildung von mindestens 1.350 Unterrichtsstunden und/oder die Mitgliedschaft in einem Osteopathie-Verband mit zur Mitgliedschaft berechtigender Ausbildung.

 

Die Osteopathie-Initiative des Verbandes Freier Osteopathen e.V. (VFO) stellt in Zusammenarbeit mit den bundesweit repräsentierten Paracelsus Schulen für Naturheilverfahren und Theralupa für Patienten und Krankenkassen die Infrastruktur zum Nachweis gut ausgebildeter und abrechnungsberechtigter zertifizierter Osteopathen zur Verfügung.

 

Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen schon seit längerem die Kosten osteopathischer Leistungen.

 

Seit dem 1. Januar 2012 übernehmen in Deutschland auch immer mehr gesetzliche Krankenkassen für Pflichtversicherte in gewissen Teilen die Behandlung, ausdrücklich auch dann, wenn sie von nichtärztlichen Behandlern (aber auf ärztliche Anordnung) durchgeführt wird.

 

Voraussetzung ist eine formlose ärztliche Bescheinigung sowie eine anerkannte berufliche Qualifikation des Behandelnden.

 

Eine erste Information inwieweit Ihre gesetzliche Krankenkasse Kosten für osteopathische Leistungen übernimmt finden Sie hier.

 

Einen Überblick über meine persönlichen Zertifikate erhalten Sie hier.


 

Ich bin Heilpraktikerin und zertifizierte Osteopathin im Verband Freier Osteopathen e.V.


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